Menü
Ein weiterer Ausbau der Windkraft ist weder gewollt noch vertretbar, da die Belastungsgrenze im Kreis Dithmarschen erreicht ist.
Der Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 – Kapitel 3.5.2 und der Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplanes des Planungsraumes III (Sachthema Windenergie) werden in der vorgelegten Fassung zur Kenntnis genommen.
Die Landesplanung wird aufgefordert, die in der beigefügten Stellungnahme (Anlagen 1 und 2) geforderten Nachbesserungen vollumfänglich zu berücksichtigen und dazu eine qualifizierte schriftliche Rückmeldung zu geben. Dabei sind die Abwägungsergebnisse fachlich nachvollziehbar darzustellen.
Die über den Link oben abrufbare komplette Beschlussvorlage enthält noch die vorherige Fassung der Einleitung.
Die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen endete am 3. Januar 2019.
Die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen endete am 3. Januar 2019.