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30. August 2018 - Antwort der Kreisverwaltung auf den Grünen Antrag zum Naturschutz im Speicherkoog (bitte klicken)

Fragen/Anmerkungen zur Antwort der Kreisverwaltung:

Es wird bestätigt, dass es in den im Speicherkoog gelegenen Schutzgebieten seit einiger Zeit vermehrt zu Störungen und Verstößen kommt.

Frage: Die Verwaltung UNB hat also Kenntnis von den Störungen. Seit wann?

Die untere Naturschutzbehörde des Kreises hat die eigenen Feststellungen sowie entsprechende Hinweise u. a. des NABU aufgegriffen und erste Schritte zur Aufarbeitung und Verbesserung der Situation veranlasst.

Frage: Welche ersten Schritte sind dies konkret?

Bei der Aufarbeitung und Abstimmung von konkreten Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass die Situation im Speicherkoog dadurch geprägt ist, dass

Anmerkung: Die nachfolgenden Punkte a) und b) sind doch schon lange bekannt!

a) im Speicherkoog schon jetzt viele Akteure mit verschiedenen Zuständigkeiten vertreten sind (z. B. Schutzgebietsbetreuer des NABU Schleswig-Holstein e. V., Tourismusförderungsverband Speicherkoog, Land Schleswig-Holstein und Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen als Hauptflächeneigentümer, die zuständigen Behörden) und

Anmerkung: Den „Tourismusförderungsverband Speicherkoog“ gibt es nicht mehr. Seit dem 22.05.2008 wurde er in das „Kommunalunternehmen Tourismusförderung Speicherkoog Dithmarschen“ überführt.

b) "der" Speicherkoog entgegen der Wahrnehmung nicht einem einheitlichen Schutzregime unterliegt, sondern aus mehreren Schutzgebieten besteht, in denen unterschiedliche Verbotstatbestände existieren.

Anmerkung Dies ist aber doch kein Grund, dass nichts gemacht wird.

Es ist vorgesehen, die bekannten bzw. auch in der Antragsbegründung dargestellten Störungen und Verstöße im Oktober mit allen betroffenen Akteuren unter Leitung des Kreisnaturschutzbeauftragten in der nächsten Sitzung der AG Speicherkoog kritisch zu erörtern und geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung rechtskonformer Zustände abzustimmen.
Hierbei werden auch die in der Antragsbegründung beispielhaft aufgezählten Maßnahmen zunächst fachlich-inhaltlich zu bewerten sein, ob und in welcher Form Umsetzungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten bestehen.

Anmerkung/Frage: Also passiert bis Oktober nichts? Wer ist Mitglied in der AG Speicherkoog? Wann tagt er wo? Ist die Sitzung öffentlich? Warum findet die Bewertung nicht schon früher statt?

Über das Ergebnis und das weitere Vorgehen wird sobald wie möglich im Agrar- und Umweltausschuss berichtet werden.

Anmerkung: Dies muss ein regelmäßiger Berichtspunkt im Ausschuss werden, damit notwendige Maßnahmen vor der nächsten Brutzeit wirkungsvoll und nachhaltig umgesetzt sind.

Einige der geschilderten Probleme / Vorschläge wurden bereits vor der Antragstellung z.B. mit dem Umweltschutztrupp der Polizei und dem Fachdienst Straßenverkehr diskutiert, um auch im dortigen Bereich noch einmal zu sensibilisieren.

Fragen: Welche Probleme wurden wann konkret diskutiert? Wie war das Ergebnis der Diskussion?Was ist daraufhin passiert?

Zudem werden aktuell acht weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 60 km/h mit dem Zusatz „Naturschutz“ geprüft; der entsprechende Vorgang liegt zurzeit der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, zur Zustimmung vor.

Fragen: Um welche 8 Straßen handelt es sich konkret? Gefordert waren max. 50 km/h! Wann ist mit der Zustimmung zu rechnen?Wie häufig sollen diese Geschwindigkeitsbegrenzungen kontrolliert werden

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30. August 2018 - ERFOLG! Grüner Antrag zum Naturschutz im Speicherkoog beschlossen (bitte klicken)

ERFOLG!

Am 30. August 2018 hat der Auschuss für Agrar und Umwelt unserem Antrag bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung zugestimmt.

Die Grüne Fraktion im Dithmarscher Kreistag hatte einen Antrag an den Ausschuss für Agrar und Umwelt des Kreistages für die Sitzung am 30. August 2018 zur naturunfreundlichen Situation im Speicherkoog gestellt und erwartet eine unverzügliche Umsetzung.

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