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Für Infos zu den Ausschüssen auf den jeweiligen Namen klicken.
a) Hauptausschuss
Zusammensetzung: 11 Kreistagsabgeordnete und die Landrätin oder der Landrat ohne Stimmrecht.
Aufgabengebiet: Verwiesen wird auf § 40 b KrO (gesetzliche Aufgaben) sowie auf § 8 dieser Satzung. Tagungsrhythmus: Der Hauptausschuss ist einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert, in der Regel im Abstand von vier Wochen.
b) Finanzausschuss
Zusammensetzung: 11 Kreistagsabgeordnete.
Aufgabengebiet: Liegenschaften (mit Ausnahme der in § 8 Abs. 5 Nr. 8 dieser Satzung geregelten Angelegenheiten), Finanzen, Steuern, überörtlicher Brandschutz und technische Hilfeleistung. Die Aufgabenstellung beinhaltet auch die Vorbereitung der Beschlussfassung des Kreistages über den Jahresabschluss und den Lagebericht bzw. den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht.
c) Wirtschaftsausschuss
Zusammensetzung: 11 Bürgerinnen und Bürger, die dem Kreistag angehören können, davon mindestens 6 Kreistagsabgeordnete.
Aufgabengebiet: Struktur- und Raumordnung, Wirtschaft, Infrastruktur (einschließlich Kreisstraßen und Radwege), Verkehr (einschließlich Öffentlicher Personennahverkehr), Tourismus und Bauwesen.
d) Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
Zusammensetzung: 11 Bürgerinnen und Bürger, die dem Kreistag angehören können, davon mindestens 7 Kreistagsabgeordnete.
Aufgabengebiet: Soziale Angelegenheiten, allgemeines Gesundheitswesen, Allgemeine Angelegenheiten des JobcentersundAngelegenheiten des Sports (außer Schulsport).
e) Schul- und Kulturausschuss
Zusammensetzung: 11 Bürgerinnen und Bürger, die dem Kreistag angehören können, davon mindestens 6 Kreistagsabgeordnete.
Aufgabengebiet: Schulentwicklungsplanung und sächliche Angelegenheiten der kreiseigenen Schulen, Angelegenheiten des Schulsports, Angelegenheiten der Aus-und Weiterbildung, Volkshochschulwesen, Kulturwesen, Büchereien, Theater und Museen (mit Ausnahme der in § 8 Abs. 5 Nr. 8 dieser Satzung geregelten Angelegenheiten)
f) Agrar- und Umweltausschuss
Zusammensetzung: 11 Bürgerinnen und Bürger, die dem Kreistag angehören können, davon mindestens 6 Kreistagsabgeordnete.
Aufgabengebiet: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Selbstverwaltungsangelegenheiten in den Sachgebieten Umwelt- und Naturschutz, Wasserrecht, Bodenschutzrecht und Abfallentsorgung.
g) Jugendhilfeausschuss
Zusammensetzung: Gemäß Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 26.06.1990 (BGBl. I S. 1163) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. dem Jugendförderungsgesetz vom 05.02.1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 158) sowie der Satzung für das Jugendamt des Kreises Dithmarschen vom 23.06.1994 in der zurzeit geltenden Fassung.
Aufgabengebiet: Das Aufgabengebiet ergibt sich aus der Satzung für das Jugendamt des Kreises Dithmarschen.