15. Juli 2018 - Erfolg für die Grüne Fraktion - Stelle der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Dithmarschen verdoppelt. (PDF-Datei bitte klicken)

Antwort unserer Fraktionsvorsitzenden Kerstin Hansen an die Dithmarscher Landeszeitung
(Bericht s. DLZ vom 20. Juli 2018)

Erst einmal finde ich es erfreulich, dass es endlich nach 6 1/2 Jahren gelungen ist, die Stelle der Kreisgleichstellungsbeauftragten wieder auf ihr altes Niveau einer ganzen Stelle anzuheben.

In den Jahren ist es mit einer halben Stelle erwartungsgemäß nicht gelungen, die breiten Aufgaben einer Kreisgleichstellungsbeauftragten vollständig zu erfüllen. Wir, die GRÜNEN, haben das immer wieder mit unseren Anträgen und mit den klaren, schriftlich vorliegenden Aussagen der Kooperations-partnerinnen (u.a. Frau und Beruf, Frauenhaus, DGB, andere Gleichstellungsbeauftragte im Kreis) im Kreistag belegt und deutlich gemacht.

Für uns war und ist die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten eine wesentliche Querschnittsaufgabe mit dem Ziel in allen Lebensbereichen Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Das ist gesamtgesell-schaftlich und auch hier im Kreis noch nicht erreicht.

Aber was macht die Kreispolitik? Sie kürzt die Stelle, interessiert sich nicht für die Problematik, die kreisweit daraus erwächst. Es gab in der letzten Legislaturperiode keine Auseinandersetzung mit dem Thema oder der Gleichstellungsbeauftragten. Die politische Arbeit und die vielfältigen Entscheidungen des Kreistages wurden nicht durch eine gestärkte Gleichstellungsbeauftragte des Kreises im Hinblick auf Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen begleitet. Diese Diskussionen für Gleichstellung habe ich in den letzten 5 Jahren im Kreistag und auch im Kreisgebiet vermisst. Die Folgen sind eine in der Öffentlichkeit nicht mehr wahrnehmbare Kreisgleichstellungs-beauftragte und damit einhergehend fehlende Öffentlichkeitsarbeit zur Meinungsbildung für gleichstellungsrelevante Themen (u.a. Alleinerziehende, Entgeltlücke, Gleichstellung von Männern und Frauen im Erwerbsleben, Gesundheitsbereich, Gewalt gegen Frauen, me-too Debatte). Und die neue Zusammensetzung des Kreises mit einem Frauenanteil von 29,6%, damit noch männlicher als zuvor, zeugt davon, dass diese Debatten dringend geführt werden müssen.

Die Stelle bis zum heutigen Tag auf diesem Niveau zu halten, spiegelt eine Haltung zu diesem Thema und deren Bedeutung wieder. Es scheint den Fraktionen der CDU, FDP und UWD nicht wichtig zu sein; sie sehen aus meiner Sicht nicht die Chance für die Region in dieser Aufgabe, sondern nur eine gesetzliche Pflichterfüllung.

Und erst jetzt, nach der deutlicheren gesetzlichen Verpflichtung und der Übernahme der Kosten für die zweite Hälfte der Stelle, gibt es eine zögerliche Bereitschaft, diese halbe Stelle zu besetzen.

Weiterhin widerspricht es meinem Gerechtigkeitsgefühl und Rechtsempfinden, wenn sich Kreise und Städte an die Gesetze halten und die Gleichstellungsbeauftragten auch schon in den letzten Jahren mit einer vollen Stelle finanziert haben, während die Kreise, die es nicht taten, jetzt noch finanziell „belohnt“ werden und die halbe Stelle finanziert bekommen.

Dennoch bleibt der positive Moment, dass die Stelle aufgestockt wird und eine weitere Gleichstellungsbeauftragte im Kreishaus tätig sein wird. Ich hoffe sehr, dass es ihr gelingt, die vielfältigen Aufgaben zu bewältigen, sie die Fäden zu den Kooperationspartnerinnen wieder aufnehmen und mit neuem Leben füllen kann.

Und von der Politik wünsche ich mir, dass es ein größeres Interesse, Unterstützung und Wertschätzung für die Arbeit der Gleichstellung im Kreis gibt.

Viele Grüße
Kerstin Hansen

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06. Dezember 2017 Antrag zur Kreistagssitzung zur Stelle der Gleichstellungsbeauftragten

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ab 2018 von einer 1⁄2 Stelle wieder auf eine Vollzeitstelle zu erhöhen.

Trotz der Notwendigkeit hat der Kreistag mit 21 Nein-Stimmen gegen 19 Ja-Stimmen den Antrag abgelehnt.

Wir werden einen erneuten Antrag nach der Kommunalwahl stellen und hoffen, dass sich die Mehrheiten dann zugunsten des Antrags geändert haben.

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