"Gieselauschleuse - Bund darf sich nicht aus seiner Zuständigkeit zurückziehen"
Es ist gut, dass der Bundestag als zuständiger Haushaltsgesetzgeber jetzt die dringend anstehenden Reparaturarbeiten an der Gieselauschleuse, der Verbindung zwischen Eider und Nord-Ostsee-Kanal (NOK), in einem Haushaltsvermerk aufgenommen hat. Hiermit ist ein erster Schritt getan, um das Bauwerk zeitgerecht grundlegend zu überholen und eine langfristige Schließung abzuwenden.
Befahren wird die Verbindungsschleuse jährlich von ca. 1800 Booten und Schiffen. Damit ist sie für den Binnenlandtourismus von erheblicher Bedeutung.
Es kann aber nicht sein, dass der Bund sich möglicherweise aus der Trägerschaft zurückzieht und eine maximale Mitfinanzierung für die anstehenden Investitionen von 50% anbietet.
Durch den Bau des Nord-Ostsee-Kanals wurde die Eider von ihrem Oberlauf abgeschnitten. Mit der Gieselauschleuse als Verbindung zwischen NOK und Eider ist diese Folge ausgeglichen worden.
Es kann nicht sein, dass angrenzende Kreise, das Land oder ein Tourismusverband gezwungen werden, die Trägerschaft und große Teile der Baukosten zu übernehmen, um die Zukunft dieser Wasserstraße zu sichern. Die Bundesregierung darf sich nicht aus der Zuständigkeit für diese Schleuse zurückziehen.
Bernd Voß
Abgeordneter des Landtags, Mitglied im Umwelt- und Agrarausschuss sowie im Europaausschuss
stv. Mitglied im Wirtschaftsausschuss
Bündnis 90 / Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag
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